Somnologie - Schlafforschung und Schlafmedizin
Regionale Versorgungsunterschiede in der Anwendung von Unterkieferprotrusionsschienen bei obstruktiver Schlafapnoe
By Dirk Westhölter, Ramona Hering, Sarah Dietz-Terjung and 4 others.
Abstract
Zusammenfassung Hintergrund Im Jahr 2021 wurde durch einen Beschluss des G‑BA die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe in das Programm der vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen. Die regionale Verbreitung der UPS in der Versorgungsrealität ist bislang unbekannt. Methoden Es erfolgte eine Abfrage von Abrechnungsdaten beim Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung für den Zeitraum 2021–2024. Berücksichtigt wurden dabei sowohl Leistungsdaten (GOP 30902: Zweitlinientherapie mittels UPS) als auch Diagnosen (ICD G47 – Schlafstörungen; F51 – nichtorganische Schlafstörungen). Der Datensatz wurde anschließend um weitere Versorgungskennzahlen, die von der Deutschen Gesellschaft für zahnmedizinische Schlafmedizin (DGZS) und den kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen bereitgestellt wurden, sowie um sozioökonomische Indikatoren aus der INKAR-Plattform ergänzt. Ergebnisse Für das Jahr 2024 umfasste die Studienpopulation 73,0 Mio. Personen. Bundesweit wurde die GOP 30902 11.167-mal, davon bei 11.158 Versicherten mindestens einmal, abgerechnet (2021: 601-mal). In den Raumordnungsregionen (ROR) Düsseldorf (1652), Rhein-Main (691) und Mittelfranken (596) wurden in absoluten Zahlen die meisten UPS verordnet. In diesen 3 ROR mit 8,74 % der Studienpopulation erfolgten 26,32 % der Verordnungen. Statistisch signifikante Einflussfaktoren auf die Verordnung von UPS waren die im Vergleich zur regionalen Referenzpopulation relative Anzahl der durchgeführten Polygraphien und Polysomnographien sowie die relative Anzahl der DGZS-Mitgliedspraxen. Vergleichbare regionale Unterschiede fanden sich auch in kassenzahnärztlichen BEMA-Abrechnungsdaten. Diskussion In der Versorgung mit UPS bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Mögliche Gründe dafür sind die heterogene Verteilung verschreibungsberechtigter Vertragsärzte sowie qualifizierter Zahnärzte.



