Medizinrecht
Freiheit zur verantworteten Entscheidung bei der Organspende: Widerspruchs- statt Zustimmungsregel
By Frank Ulrich Montgomery, Peter Schallenberg and Gregor Thüsing.
Abstract
tungsfähigsten bewerteten Krankenhäuser einhergehen.Es ist zu erwarten, dass der Erfüllung von Auswahlkriterien bei der Frage der Zuweisung des Versorgungsauftrags eine besondere Bedeutung zukommen wird.Die jeweiligen Krankenhausträger sind gehalten, sich frühzeitig um eine Erfüllung auch dieser Qualitätskriterien zu bemühen, sei es am eigenen Standort oder -soweit zulässig -durch das Eingehen von Kooperationen mit anderen stationären und ambulanten Versorgern.Welcher Kooperationspartner hierfür geeignet ist, richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen des in Kooperation zu erbringenden Qualitätskrite-riums. Bei der Erbringung "verwandter Leistungsgruppen" ist zu beachten, dass nur stationäre Versorger als geeignete Kooperationspartner in Betracht kommen.Bei der Auswahl der Kooperationspartner ist es ratsam, sich nach Möglichkeit nicht nur auf einen zu konzentrieren, sondern ggf.mehrere Kooperationen einzugehen.Dies auch deshalb, weil die Beachtlichkeit der jeweiligen Kooperation auch davon abhängen wird, ob der Kooperationspartner für die im Kooperationsvertrag zugesicherte Leistungsgruppe selbst einen Versorgungsauftrag erhält oder um die zeitlichen Vorgaben des Qualitätskriteriums erfüllen zu können.





