Abstract
Zusammenfassung Darf sich ein Gericht unter bestimmten Umständen, insbesondere bei alten Gesetzen, über den historischen Willen des Gesetzgebers hinwegsetzen? Gilt der Gewaltenteilungsgrundsatz auch dann uneingeschränkt, wenn eine Gewalt ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben nicht erfüllt? Diese und weitere Fragen stellen sich im Biomedizinrecht, wo ein komplexer, sich beständig weiterentwickelnder Regelungsgegenstand auf einen Gesetzgeber trifft, der seit Jahrzehnten dringend nötige Anpassungen der veralteten gesetzlichen Regelung nahezu völlig unterlässt. Die Rechtsprechung bewegt sich im Biomedizinrecht daher in einem besonderen Spannungsfeld zwischen Grundrechten, medizinischem Fortschritt, veraltetem Recht und richterlicher Rechtsfortbildung. Der Analyse dieses Spannungsfeldes widmet sich dieser Beitrag.
Keywords
- Medical and Health Sciences Research
- Legal norm
- Context (archaeology)
- Gender equality
- Open access
Source
Published in Medizinrecht. The abstract is shown as published and remains the work of its authors; read the full article at the source.
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